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House of Commons
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Das House of Commons (HoC), im Deutschen meist britisches Unterhaus genannt (offiziell: The Honourable the Commons of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland in Parliament assembled; deutsch: âDie Ehrenwerten, im Parlament versammelten Gemeinen des Vereinigten Königreichs von GroĂbritannien und Nordirlandâ), ist die politisch entscheidende zweite Kammer des britischen Parlaments. Das Unterhaus bestimmt ĂŒber Gesetzgebung und Staatshaushalt, die Regierung des Vereinigten Königreichs ist ihm gegenĂŒber verantwortlich, und ein Premierminister bleibt nur so lange im Amt, wie er seine UnterstĂŒtzung hat. Neben dem House of Commons gehören die Krone und das Oberhaus, das House of Lords, zum Parlament. Beide Kammern tagen im Palace of Westminster.
Dem Unterhaus gehören 650 Abgeordnete, die Members of Parliament (kurz MP), an. Die Mitglieder des Parlaments werden in ihren jeweiligen Wahlbezirken, den Constituencies, in relativer Mehrheitswahl bestimmt und bleiben bis zur Auflösung des Parlaments im Amt. Der Fixed-term Parliaments Act von 2011 legte eine Amtszeit von fĂŒnf Jahren fest. Eine vorzeitige Auflösung des Unterhauses war damit nur durch Parlamentsbeschluss mit Zweidrittelmehrheit oder ein Misstrauensvotum möglich. Seit Aufhebung des Fixed-term Parliaments Acts 2022 darf der Premierminister das Parlament wieder nach freiem Ermessen vorzeitig auflösen. Die Minister sind ĂŒberwiegend gleichzeitig Abgeordnete des Unterhauses, ebenso seit 1963 alle Premierminister.
Als Ursprung des heutigen Unterhauses gilt De Montfortâs Parliament von 1264, ein Ratgebergremium des Königs, dem erstmals auch bĂŒrgerliche Vertreter angehörten. Zu einer eigenstĂ€ndigen Kammer des englischen Parlaments entwickelte es sich maĂgeblich im 14. Jahrhundert aus der Versammlung der Vertreter der meist Handel treibenden StĂ€dte und hat seitdem ununterbrochen existiert. Im Unterhaus saĂen zunĂ€chst nur englische Abgeordnete. Seit dem 16. Jahrhundert kamen walisische, seit dem Act of Union 1707 schottische und seit 1801 auch irische Mitglieder hinzu. Zu Beginn seiner Geschichte war das Unterhaus der am wenigsten bedeutende Teil des Parlaments. Ab dem 17. Jahrhundert jedoch, vor allem infolge des Englischen BĂŒrgerkriegs und der Glorious Revolution, stieg es allmĂ€hlich zum vorherrschenden Zweig der Legislative auf. Seine Kompetenzen gehen heute sowohl ĂŒber die der Krone als auch ĂŒber die des Oberhauses hinaus. Seit dem Parliament Act von 1911 kann das Oberhaus GesetzesentwĂŒrfe des Unterhauses nicht mehr verwerfen, sondern nur noch ein aufschiebendes Veto gegen sie einlegen.
Contents
âą Aufgabe
âą WĂ€hlbarkeit
âą Organisation
âą Ămter
âą Sitzungssaal
âą AusschĂŒsse
âą Geschichte
âą Wortherkunft
âą Literatur
âą Siehe auch
âą Weblinks
âą Einzelnachweise
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Aufgabe
Das Unterhaus ist die vom Volk gewĂ€hlte Parlamentskammer, der im Gesetzgebungsprozess gegenĂŒber dem Oberhaus der Vorrang zukommt. Infolge des Westminster-Systems ist zudem der Chef der Regierung, der Premierminister, von der UnterstĂŒtzung durch eine Mehrheit der im Unterhaus versammelten Abgeordneten abhĂ€ngig.
Legislative Funktionen
Obwohl Gesetzesvorlagen (bills) sowohl im Unterhaus als auch im Oberhaus eingebracht werden können, nimmt ein groĂer Teil der Gesetze ihren Ursprung im House of Commons. Eingebracht werden die meisten Gesetze allerdings von der Regierung (government bill); solche, die von anderen Parlamentsmitgliedern stammen, sind strengen TerminplĂ€nen unterworfen und haben in der Regel wenig Aussicht auf Erfolg.
Die ĂŒberragende Stellung des House of Commons auf dem Gebiet der Gesetzgebung wird durch mehrere Parlamentsgesetze (Parliament Acts) gesichert, nach der bestimmte Arten von Gesetzen direkt dem Monarchen zur Erteilung der königlichen Zustimmung (Royal Assent) vorgelegt werden dĂŒrfen, ohne dass es zuvor einer Zustimmung durch das House of Lords bedarf. Die Lords dĂŒrfen kein Finanzgesetz (money bill) verzögern, also keine Gesetzesvorlage, die nach Ansicht des Speakers des House of Commons die nationale Besteuerung oder die öffentlichen EinkĂŒnfte betrifft. Weiter dĂŒrfen die Lords die meisten anderen Gesetze, die im House of Commons eingebracht worden sind, zwar abĂ€ndern und in der neuen Form wieder an die Commons zurĂŒckschicken, doch beharrt das Unterhaus auf seiner Version, darf das Oberhaus ein Gesetz fĂŒr nicht lĂ€nger als zwei Parlamentssitzungen beziehungsweise höchstens ein Jahr verzögern. Ein Gesetz, das bezweckt, die Legislaturperiode des Parlaments ĂŒber fĂŒnf Jahre hinaus zu verlĂ€ngern, benötigt indessen die Zustimmung des House of Lords.
Nach einer gewohnheitsrechtlichen Regelung, die Ă€lter als die Parlamentsgesetze ist, hat das House of Commons das Vorrecht bei allen Angelegenheiten, die Finanzfragen betreffen. Nur das House of Commons darf Gesetze einbringen, die die Besteuerung oder den Staatshaushalt (Supply) betreffen. DarĂŒber hinaus sind Haushaltsgesetze, die im House of Commons verabschiedet wurden, immun gegen ĂnderungsvorschlĂ€ge des House of Lords. Weiter darf das House of Lords ein Gesetz nicht in einer Weise Ă€ndern, nach der eine Besteuerung oder eine Klausel mit Bezug auf den Haushalt eingefĂŒgt wird. Das House of Commons verzichtet jedoch hĂ€ufig auf sein Recht und erlaubt den Lords, Ănderungen mit finanziellem Bezug vorzunehmen. Nach einer gesonderten Ăbereinkunft, der sogenannten Konvention von Salisbury, strebt das House of Lords nicht danach, sich GesetzgebungsvorschlĂ€gen zu widersetzen, die von der Regierung in ihrem Wahlprogramm vorgeschlagen worden sind.
VerhÀltnis zur Regierung
Obwohl das House of Commons nicht direkt den Premierminister wĂ€hlt, wird dieser dennoch indirekt vom Unterhaus kontrolliert. Nach einer Ăbereinkunft ist der Premierminister dem House of Commons gegenĂŒber verantwortlich und muss dessen UnterstĂŒtzung behalten. Deshalb ernennt der SouverĂ€n, sobald das Amt des Premierministers frei wird, diejenige Person, die mit der höchsten Wahrscheinlichkeit die UnterstĂŒtzung des Unterhauses innehat. Dies ist normalerweise der FĂŒhrer der stĂ€rksten Partei im House of Commons. In der Gegenwart ist es praktisch schon eine Konvention, dass der Premierminister immer auch ein Abgeordneter im House of Commons ist und nicht ein Mitglied des House of Lords.
Das House of Commons kann dem Premierminister durch ein Misstrauensvotum die UnterstĂŒtzung entziehen. Auch kann das Unterhaus die mangelnde UnterstĂŒtzung dadurch anzeigen, dass es bei einer Vertrauensfrage die Regierung scheitern lĂ€sst. Auch viele andere BeschlĂŒsse können als eine Frage des Vertrauens des Unterhauses in die Regierung interpretiert werden. So zum Beispiel wichtige Gesetzesvorhaben, die Teil des Regierungsprogramms sind, oder der jĂ€hrliche Staatshaushalt. Fallen diese durch, kann davon ausgegangen werden, dass die Regierung nicht mehr ĂŒber die notwendige UnterstĂŒtzung im Unterhaus verfĂŒgt. Traditionell sah sich ein Premierminister dann gezwungen, entweder aus dem Amt zu scheiden oder den Monarchen aufzufordern, das Parlament aufzulösen. Die Auflösung fĂŒhrt dann zu vorgezogenen Allgemeinen Wahlen. Die Brexit-bezogenen Niederlagen der Regierungen May und Johnson haben aber gezeigt, dass auch Niederlagen in wichtigen Abstimmungen zunĂ€chst folgenlos bleiben können, sofern es keine alternativen Mehrheiten gibt.
Sofern die Partei des Premierministers bei einer Neuwahl die Mehrheit der Mandate im House of Commons behĂ€lt, kann er im Amt bleiben. Auf der anderen Seite muss der Premierminister zurĂŒcktreten, wenn seine Partei die Mehrheit verloren hat. Danach ernennt der Monarch einen neuen Premierminister. Der Premierminister kann natĂŒrlich auch ohne Abstimmungsniederlage aus eigenen StĂŒcken zurĂŒcktreten. In einem solchen Fall geht das Amt an den neuen Vorsitzenden seiner Partei.
In der Gegenwart sind die meisten Minister Angehörige des House of Commons, nicht des House of Lords. Nach einer Konvention mit Verfassungsrang mĂŒssen alle Minister entweder Mitglieder des House of Commons oder des House of Lords sein. Einige wenige wurden von auĂerhalb ernannt, doch in den meisten FĂ€llen wurden sie kurz darauf Parlamentsmitglieder, entweder durch eine Nachwahl oder dadurch, dass sie eine Peerage erhielten, die sie zu einem Sitz im Oberhaus berechtigte. Seit 1902 waren alle Premierminister Abgeordnete des House of Commons. Die einzige Ausnahme bildete der Earl of Home, der jedoch auf seinen Titel verzichtete und als Sir Alec Douglas Home ins House of Commons gewĂ€hlt wurde. Es ist fĂŒr Angehörige des House of Lords nicht erlaubt, als Peers ins House of Commons gewĂ€hlt zu werden. Sie dĂŒrfen jedoch auf ihren Oberhaussitz und Titel verzichten.
Zwischen 1982 und 2024 wurde keine wichtige Position im Kabinett von einem Lord besetzt. Ausnahmen bilden die Lordkanzler sowie die jeweiligen FĂŒhrer des House of Lords. 1982 trat Lord Carrington als AuĂenminister zurĂŒck, 2024 wurde der ehemalige Premierminister David (Lord) Cameron zum AuĂenminister ernannt. Des Weiteren wurden einige Minister mittlerer Bedeutung wie Verteidigungsminister oder Entwicklungshilfeminister gelegentlich mit Peers besetzt. Der Umstand, dass die Mitgliedschaft im House of Commons durch Wahlen entschieden wird, anstatt durch Ernennung oder Geburtsrecht wie im House of Lords, wird als Faktor angesehen, der Ministern aus dem Unterhaus gröĂere LegitimitĂ€t verleiht. Der Premierminister wĂ€hlt die Minister aus und kann entscheiden, sie nach seinem Willen jederzeit zu entlassen. Die förmliche Ernennung oder Entlassung geschieht jedoch durch den Monarchen.
Das House of Commons ĂŒberwacht die Regierung durch âFragestundenâ (Oral/Topical Questions to the âŠ).cite-ref-2[2] Diese Fragestunden finden in fast jeder Sitzung des Hauses statt. Die einzelnen Minister haben je nach ihrer Wichtigkeit unterschiedliche viele Fragestunden. Der Premierminister muss sich an jedem Mittwoch den Fragen der Abgeordneten stellen (Prime Ministers Questions, PMQ), diese Befragung ist immer gegen 12 Uhr britischer Zeit und dauert etwas mehr als eine Dreiviertelstunde. Die Fragen mĂŒssen sich auf die RegierungstĂ€tigkeit des betreffenden Ministers beziehen, sie dĂŒrfen sich nicht auf dessen TĂ€tigkeit als ParteifĂŒhrer oder einfacher Abgeordneter beziehen. Nach der Gewohnheit stellen abwechselnd Angehörige der Regierungspartei und der Opposition die Fragen. Bei der Premierministerbefragung hat der OppositionsfĂŒhrer allerdings sechs Fragen und der FĂŒhrer der zweitgröĂten Oppositionspartei zwei oder drei Fragen. ZusĂ€tzlich zu mĂŒndlichen Fragen wĂ€hrend der Fragestunde können Abgeordnete auch schriftliche Fragen an die Regierung richten.
In der Praxis ist die Ăberwachung der Regierung durch das House of Commons sehr schwach. Wegen des Mehrheitswahlsystems verfĂŒgt die Regierungspartei gewöhnlich ĂŒber eine groĂe Mehrheit im Unterhaus. Deshalb besteht oft nur eine begrenzte Notwendigkeit, mit anderen Parteien Kompromisse einzugehen. Die politischen Parteien der Gegenwart in GroĂbritannien waren in der âVor-Brexit-Zeitâ so straff organisiert, dass fĂŒr ein eigenverantwortliches TĂ€tigwerden der Abgeordneten wenig Raum blieb. Deshalb hat die Regierung im gesamten 20. Jahrhundert nur dreimal bei Vertrauensabstimmungen verloren â zweimal 1924 und einmal 1979. HĂ€ufig wird die Regierung jedoch durch AufstĂ€nde der HinterbĂ€nkler gezwungen, deren Forderungen nachzugeben. Manchmal kommt es auch zu Abstimmungsniederlagen der Regierung wie beim Terrorism Act 2006 oder bei mehreren Abstimmungen im Zusammenhang mit dem Austritt aus der EU 2019.
Die starke Stellung der Regierung hĂ€ngt jedoch davon ab, dass die Regierung tatsĂ€chlich von einer stabilen Parlamentsmehrheit unterstĂŒtzt wird. So verlor die Regierung von Boris Johnson nach Amtsantritt im September 2019 sieben von sieben zentralen Abstimmungen im Brexit-Umfeld: ZunĂ€chst folgten einige Tory-Abgeordnete nicht der Regierungslinie und nach deren Ausschluss aus der Fraktion hatte Johnson auch formal keine Mehrheit mehr.
Das House of Commons behĂ€lt technisch das Recht, Minister der Krone wegen Verbrechen anzuklagen. Derartige Anklagen werden im House of Lords verhandelt, wo eine einfache Mehrheit fĂŒr eine Verurteilung genĂŒgt. Die Anklagebefugnis ist jedoch seit langem nicht mehr wahrgenommen worden und somit unĂŒblich geworden. Das House of Commons ĂŒbt die Kontrolle ĂŒber die Regierung nunmehr mit anderen Mitteln aus, wie dem Misstrauensvotum. Die letzte Anklage war die gegen Henry Dundas, 1. Viscount Melville im Jahr 1806.
Abgeordnete und Wahlen
Jeder Abgeordnete vertritt einen einzigen Wahlkreis. Vor den Reformen des 19. Jahrhunderts bestand nur ein geringer Zusammenhang zwischen den Wahlkreisen und der Bevölkerungsverteilung. Die Grafschaften und StĂ€dte mit ihren festgelegten Grenzen waren weitgehend gleichmĂ€Ăig im Unterhaus durch jeweils zwei Vertreter reprĂ€sentiert. Die Reformen des 19. Jahrhunderts fĂŒhrten zu einer gleichmĂ€Ăigeren Verteilung der Sitze. Dies begann mit der Reformakte von 1832. Die Reformen von 1885 ersetzten die meisten Wahlkreise mit zwei Abgeordneten durch solche mit nur noch einem Abgeordneten. Die letzten Wahlkreise mit zwei Abgeordneten wurden 1948 umgewandelt. Auch die UniversitĂ€tswahlkreise, die den bedeutenden UniversitĂ€ten von Oxford und Cambridge eine eigene Vertretung im Parlament gegeben hatten, wurden im selben Jahr abgeschafft. Seitdem wĂ€hlt jeder Wahlkreis nur noch einen Abgeordneten ins Unterhaus.
Einteilung der Wahlkreise
Die Zahl der Wahlkreise (constituencies), die den jeweiligen vier Regionen des Vereinigten Königreichs zustehen, ist abhĂ€ngig von der Zahl ihrer Wahlberechtigten. Dabei sind bestimmte Vorgaben zu berĂŒcksichtigen: Nordirland muss ĂŒber 16 bis 18 Wahlkreise verfĂŒgen. Wales muss per Gesetz wenigstens 35 Abgeordnete ins Parlament entsenden. FĂŒr die Inseln (Isle of Wight, schottische Inseln usw.) gelten Sonderregeln bezĂŒglich der GröĂe der Wahlkreise.
Die Wahlkreisgrenzen werden durch vier stĂ€ndige und unabhĂ€ngige Grenzkommissionen (Boundary Commissions) festgelegt, je eine fĂŒr England, Wales, Schottland und Nordirland. Die Kommissionen ĂŒberprĂŒfen regelmĂ€Ăig die Zahl der Wahlberechtigten in den Wahlkreisen und schlagen â gemÀà der Entwicklung dieser Zahlen â Ănderungen der Wahlkreisgrenzen vor. Beim Abstecken der Wahlkreisgrenzen berĂŒcksichtigen die Grenzkommissionen u. a. örtliche Verwaltungsgrenzen. Ihre VorschlĂ€ge unterliegen der Zustimmung des Parlaments, sie können jedoch von diesem nicht selbst abgeĂ€ndert werden.
Die MaĂgabe lautet, die Wahlkreise so zu umgrenzen, dass die Zahl der Wahlberechtigten bei der kommenden Wahl um nicht mehr als 5 % vom arithmetischen Mittel abweicht. Im Jahre 2016 waren es 74.769 Wahlberechtigte pro Wahlkreis, d. h., es sollen nicht weniger als 71.031 Wahlberechtigte und nicht mehr als 78.507 pro Wahlkreis sein.cite-ref-3[3] Von diesem Ziel ist man noch weit entfernt. Im Jahre 2015 bestanden groĂe Abweichungen vom Ideal einer möglichst gleichen Zahl von Wahlberechtigten in den Wahlkreisen: Zum 1. Dezember 2015 zĂ€hlte der Wahlkreis Arfon in Wales nur 38.083 Wahlberechtigte.cite-ref-4[4] Hingegen gab 2015 in den beiden gröĂten Wahlkreisen (Ilford South und Bristol West) mehr als 91.000 Wahlberechtigte.
Das Vereinigte Königreich ist in 650 Wahlkreise eingeteilt, davon 533 in England, 40 in Wales, 59 in Schottland und 18 in Nordirland. Das Unterhaus beschloss 2016, die Anzahl der Wahlkreise auf 600 zu verringerncite-ref-5[5], was jedoch 2019 und 2024 noch nicht der Fall war.
Wahltermin und DurchfĂŒhrung der Wahl
Der Premierminister kann dem Monarchen jederzeit die Auflösung des Unterhauses und das Ausschreiben von Neuwahlen vorschlagen; nach den GrundsĂ€tzen der parlamentarischen Monarchie folgt der Monarch diesem Vorschlag praktisch immer, so dass sich der Premierminister im Ergebnis den Zeitpunkt der Parlamentsauflösung und damit den Zeitpunkt fĂŒr Neuwahlen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren selbst aussuchen kann, es sei denn, er wird vorab durch eine gescheiterte Vertrauensabstimmung dazu gezwungen. Nach Ablauf von fĂŒnf Jahren wird das Parlament automatisch aufgelöst. Zwischen 2011 und 2022 galt in Folge des Fixed-term Parliaments Act 2011, der unter der Koalitionsregierung unter Premier Cameron erlassen worden war, eine feste Wahldauer des Unterhauses von fĂŒnf Jahren. Diese Regelung wurde 2022 wieder aufgehoben,cite-ref-6[6] so dass heute wieder, wie vor 2011, der Premierminister ein freies Ermessen hinsichtlich der vorzeitigen Auflösung des Unterhauses besitzt. Nach Ablauf von fĂŒnf Jahren ab seiner ersten Sitzung erfolgt die Auflösung automatisch.cite-ref-7[7]
Jeder Kandidat muss Bewerbungsunterlagen einreichen, die von 10 registrierten WĂ€hlern seines Wahlkreises unterschrieben sind. Auch muss er 500 Pfund hinterlegen, die nur dann zurĂŒckgezahlt werden, wenn der Kandidat wenigstens 5 % der Stimmen seines Wahlkreises erzielt. Diese Kaution soll Scherzkandidaturen verhindern. Aus jedem Wahlkreis wird je ein Abgeordneter ins Unterhaus entsendet. Es gewinnt nach dem Mehrheitswahlprinzip derjenige Kandidat, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen auf sich vereint. Die Stimmen der unterlegenen Kandidaten werden nicht weiter berĂŒcksichtigt. MinderjĂ€hrige, Angehörige des Oberhauses, Strafgefangene und geschĂ€ftsunfĂ€hige Personen sind nicht passiv wahlberechtigt. Um zu wĂ€hlen, muss man sowohl Einwohner des Vereinigten Königreichs als auch StaatsbĂŒrger desselben, eines britischen Ăberseegebiets, der Republik Irland oder eines Mitgliedsstaats des Commonwealth of Nations sein. Auch britische BĂŒrger, die im Ausland leben, sind noch bis zu 15 Jahre nach dem Wegzug aus GroĂbritannien wahlberechtigt. Kein WĂ€hler darf in mehr als einem Wahlkreis seine Stimme abgeben.
Amtszeit der Abgeordneten
Nach der Wahl dient der Abgeordnete regelmĂ€Ăig bis zur nĂ€chsten Auflösung des Parlaments (oder bis zu seinem Tod). Sofern ein Abgeordneter die nachstehenden Qualifikationen verliert, wird sein Sitz vakant. Es besteht auch die Möglichkeit, dass das House of Commons Abgeordnete ausschlieĂt. Von dieser Möglichkeit wird jedoch nur in seltenen AusnahmefĂ€llen, wie ernsthaftem Fehlverhalten oder strafbaren TĂ€tigkeiten, Gebrauch gemacht. In solchen FĂ€llen kann eine Vakanz durch eine Nachwahl in dem entsprechenden Wahlkreis beseitigt werden. Dabei wird das gleiche Wahlsystem angewandt wie bei den allgemeinen Wahlen.
Der Begriff âMember of Parliamentâ bezieht sich nur auf die Angehörigen des âHouse of Commonsâ, obwohl auch die Angehörigen des House of Lords Teil des Parlaments sind. Abgeordnete des âHouse of Commonsâ dĂŒrfen ihrem Namen die AbkĂŒrzung MP (Member of Parliament) nachstellen.
Einkommen der Abgeordneten
Das Jahresgehalt jedes Unterhausabgeordneten betrĂ€gt seit April 2019 79.468 Pfund.cite-ref-8[8] Dies sind umgerechnet ungefĂ€hr 95.000 Euro jĂ€hrlich (bzw. knapp 8.000 Euro monatlich). Dazu können zusĂ€tzliche GehĂ€lter fĂŒr Ămter kommen, die sie neben ihrem Mandat besitzen, z. B. fĂŒr das Amt des Speaker (ParlamentsprĂ€sident). Die meisten Abgeordneten erhalten zwischen 100.000 Pfund und 150.000 Pfund fĂŒr verschiedene Aufwendungen (Mitarbeiterkosten, Porto, Reisespesen etc.) sowie fĂŒr den Unterhalt eines Zweitwohnsitzes in London, sofern sie sonst woanders wohnen.
WĂ€hlbarkeit
Es gibt zahlreiche Voraussetzungen, die Kandidaten fĂŒr ein Parlamentsmandat erfĂŒllen mĂŒssen. Die Wichtigsten sind, dass ein Abgeordneter das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie ein BĂŒrger des Vereinigten Königreichs, eines Britischen Ăberseegebiets, der Republik Irland oder ein Angehöriger eines anderen Commonwealth-Staates sein muss. Diese EinschrĂ€nkungen wurden durch die Britische NationalitĂ€tsakte von 1981 (British Nationality Act) festgeschrieben. Vorher galten noch engere Voraussetzungen: Nach dem Act of Settlement von 1701 durften nur diejenigen kandidieren, die bereits mit ihrer Geburt britische StaatsbĂŒrger geworden waren.
Ferner dĂŒrfen Mitglieder des House of Lords nicht Mitglied des House of Commons sein (und auch nicht aktiv an Wahlen teilnehmen); der Besitz einer erblichen Peerage ohne Mitgliedschaft im House of Lords (die seit 1999 nicht mehr automatisch aus der erblichen Peerage folgt) disqualifiziert jedoch nicht.cite-ref-9[9]
Parlamentsabgeordnete werden aus dem House of Commons ausgeschlossen, wenn sie EinschrĂ€nkungen aus persönlichem Bankrott (Bankruptcy Restrictions Order) unterliegen. Dies trifft fĂŒr Abgeordnete aus England und Wales zu. Nordirische Abgeordnete werden ausgeschlossen, wenn sie fĂŒr zahlungsunfĂ€hig erklĂ€rt wurden, und Schottische, sofern ihr Vermögen der Zwangsvollstreckung unterliegt. Auch Geisteskranken ist es verwehrt, im House of Commons zu sitzen. Nach dem Gesetz zur geistigen Gesundheit von 1959 mĂŒssen zwei Spezialisten gegenĂŒber dem Unterhaussprecher erklĂ€ren, dass der betroffene Abgeordnete an einer Geisteskrankheit leidet, bevor sein Mandat als vakant erklĂ€rt werden kann. Es gibt auch einen PrĂ€zedenzfall des Common Law aus dem 18. Jahrhundert, wonach die âTauben und Stummenâ nicht im House of Commons sitzen dĂŒrfen. Ăber diesen PrĂ€zedenzfall ist in den letzten Jahren allerdings nicht mehr entschieden worden, und es erscheint höchst unwahrscheinlich, dass er von den Gerichten in einer hypothetischen Entscheidung aufrechterhalten werden wĂŒrde.
Jeder, der des Hochverrats fĂŒr schuldig befunden worden ist, darf bis zur vollen VerbĂŒĂung der Strafe nicht dem Parlament angehören, oder bis er von der Krone voll begnadigt wurde. Auch ist derjenige unwĂ€hlbar, der eine GefĂ€ngnisstrafe von einem Jahr oder lĂ€nger verbĂŒĂt. Zu guter Letzt dĂŒrfen diejenigen fĂŒr 10 Jahre nicht kandidieren, die sich bestimmter wahlbezogener Straftaten gegen das Volksvertretungsgesetz (Representation of the People Act 1983) schuldig gemacht haben. Daneben gibt es noch weitere DisqualifikationstatbestĂ€nde im House of Commons Disqualification Act 1975. Auch Inhaber hoher Ămter in der Justiz, Angehörige des öffentlichen Dienstes, Berufssoldaten und Mitglieder auslĂ€ndischer Gesetzgebungsorgane (mit Ausnahme derer von Irland oder den Commonwealth-Staaten), sowie die Amtsinhaber verschiedener KronĂ€mter sind nicht berechtigt, fĂŒr das House of Commons zu kandidieren. Das Gesetz fasste weitgehend bereits zuvor getroffene gesetzliche Regeln zusammen. So waren mehrere Kronbeamte bereits seit dem Act of Settlement von 1707 ausgeschlossen. Obwohl Minister ebenfalls bezahlte Beamte der Krone sind, dĂŒrfen sie ihr Parlamentsmandat wahrnehmen.
Die Regel, wonach bestimmte Kronbeamte vom Dienst im House of Commons ausgeschlossen sind, wurde erlassen, um einen anderen Beschluss des House of Commons von 1623 zu umgehen, wonach Parlamentsabgeordneten nicht gestattet ist, zurĂŒckzutreten. Sollte nun heutzutage ein Abgeordneter den Wunsch verspĂŒren, sein Amt niederzulegen, so kann er eine Ernennung zu einem von zwei KronĂ€mtern beantragen. Dies sind die Ămter des Kronverwalters und Amtmanns des Landguts der Chiltern Hundreds sowie des Kronverwalters und Amtmanns des Manor of Northstead. Der Chancellor of the Exchequer ist fĂŒr die Ernennung zustĂ€ndig und ist durch die Tradition gebunden, ein solches Ersuchen niemals zurĂŒckzuweisen.
Organisation
Ămter
Das House of Commons wĂ€hlt sich zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Vorsitzenden, der als Speaker of the House of Commons bezeichnet wird. Sofern der Amtsinhaber aus der vorherigen Legislaturperiode kandidiert, kann das House of Commons ihn durch die Verabschiedung eines einfachen Antrags mit Mehrheit wiederwĂ€hlen. Gegen einen amtierenden Parlamentssprecher werden bei den Unterhauswahlen von den groĂen Parteien in der Regel keine Gegenkandidaten aufgestellt. Neue Kandidaten werden durch geheime Wahl gewĂ€hlt. Ein designierter Speaker tritt sein Amt an, sobald der Monarch dem zugestimmt hat (was nur eine Formalie ist). Der Unterhaussprecher wird von drei Stellvertretern unterstĂŒtzt. Der höchstrangige Stellvertreter ist der Chairman of Ways and Means (Vorsitzende der Mittel und Wege). Die anderen beiden Stellvertreter werden erster und zweiter stellvertretender Vorsitzender der Mittel und Wege genannt. Diese Amtsbezeichnungen leiten sich vom Komitee der Mittel und Wege ab und waren ein Organ, das der Vorsitzende einst leitete. Das Komitee wurde 1967 abgeschafft, die traditionellen Titel werden weiterhin verwendet. Der Unterhaussprecher und die stellvertretenden Unterhaussprecher sind immer Abgeordnete des House of Commons.
WĂ€hrend der Unterhaussprecher die Sitzungen leitet, trĂ€gt er eine zeremonielle schwarze Robe. Er kann dabei auch eine PerĂŒcke tragen. Diese Tradition wurde jedoch seit der Amtszeit der Unterhaussprecherin Betty Boothroyd nicht weitergefĂŒhrt. Der Unterhaussprecher oder sein Stellvertreter leitet die Sitzung von einem erhöhten Stuhl an der Stirnseite des Versammlungsraums im Palace of Westminster.
Der Sprecher ist zugleich der Vorsitzende der GeschĂ€ftsordnungskommission (House of Commons Commission), die die GeschĂ€ftsfĂŒhrung des House of Commons ĂŒbernimmt. Er kontrolliert weiterhin die Sitzungen, indem er Tagesordnungspunkte aufruft, das Wort erteilt und Abstimmungen leitet. Sofern ein Abgeordneter der Meinung ist, dass eine Regel der GeschĂ€ftsordnung verletzt wurde, kann er sich beim Unterhaussprecher beschweren. Daraufhin ergeht eine verbindliche Entscheidung des Sprechers, die nicht angefochten werden kann.
Der Unterhaussprecher kann Abgeordnete disziplinieren, die gegen die GeschĂ€ftsordnung verstoĂen. Somit ist der Unterhaussprecher weit mĂ€chtiger als sein GegenĂŒber im House of Lords, der Lord Speaker. Letzterer hat ĂŒberhaupt keine Disziplinargewalt. Gewöhnlich ĂŒben der Unterhaussprecher und seine Stellvertreter ihr Amt ĂŒberparteilich aus. Sie treten aus ihrer Partei aus und nehmen nicht zu politischen Themen Stellung. Wenn sich der Sprecher um eine Wiederwahl bemĂŒht, fĂŒhrt er keinen politischen Wahlkampf und die anderen gröĂeren Parteien stellen in seinem Wahlkreis in der Regel keine Gegenkandidaten auf. Auch nach dem Ausscheiden aus dem House of Commons ist es ĂŒblich, ĂŒberparteilich zu bleiben und sich nicht zu politischen Themen zu Ă€uĂern.cite-ref-10[10] Der HaussekretĂ€r (Clerk of the House) ist sowohl der Chefberater des Unterhauses in Verfahrensfragen als auch der oberste leitende Beamte. Er ist ein Berufsbeamter und selbst kein Abgeordneter. Der HaussekretĂ€r berĂ€t den Unterhaussprecher bei den Regeln und Verfahrensfragen des Unterhauses, unterschreibt Anweisungen und offizielle KommuniquĂ©s, und er unterschreibt und unterstĂŒtzt GesetzentwĂŒrfe. Er ist der Vorsitzende der GeschĂ€ftsleitung (Board of Management), die aus den Abteilungsleitern der sechs Abteilungen des Unterhauses besteht. Der Stellvertreter des HaussekretĂ€rs wird als Assistent des SekretĂ€rs (Clerk Assistant) bezeichnet. Ein weiterer Amtsinhaber ist der Sergeant-at-Arms, dessen Aufgaben die Aufrechterhaltung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit auf dem ParlamentsgelĂ€nde beinhalten. Der Sergeant-at-Arms trĂ€gt einen zeremoniellen Streitkolben als Symbol fĂŒr die AutoritĂ€t der Krone und des House of Commons. Zu jeder Sitzungseröffnung schreitet er mit diesem Streitkolben dem Unterhaussprecher beim Betreten des House of Commons voran. WĂ€hrend der Sitzung ruht der Streitkolben auf der Tafel des House of Commons.
Sitzungssaal
Wie das House of Lords tritt das House of Commons im Palace of Westminster in London zusammen. Der Sitzungssaal wirkt klein und bescheiden und ist in grĂŒnem Ton gehalten. Dagegen ist die Kammer der Lords in Rot gehalten und aufwĂ€ndig ausgestattet. Es gibt zu beiden Seiten der Kammer BĂ€nke, die von einem Mittelgang geteilt werden. Diese Ausstattung erinnert an diejenige der Sankt-Stephans-Kapelle, die bis zu ihrer Zerstörung durch einen Brand im Jahr 1834 als Sitzungssaal fungierte. Der Stuhl des Speakers befindet sich am Kopfende der Kammer. Davor befindet sich die Tafel des Hauses, auf die der zeremonielle Streitkolben gelegt wird. Die SekretĂ€re (Clerks) sitzen an der Tafel in der NĂ€he des Speakers, um ihn im Bedarfsfall bei Verfahrensfragen beraten zu können. Die Regierungsmitglieder sitzen auf den BĂ€nken zur Rechten des Speakers und die Oppositionsabgeordneten auf den BĂ€nken links des Speakers.
Vor den Bankreihen zu beiden Seiten befindet sich auf dem Teppich je eine rote Linie. Diese beiden roten Linien haben einen Abstand von zwei SchwertlĂ€ngen zueinander.cite-ref-11[11] Einem Abgeordneten ist es wĂ€hrend der Sitzung traditionell nicht erlaubt, diese Linie zu ĂŒberschreiten. Dies soll verhindern, dass ein Abgeordneter den politischen Gegner auf der gegenĂŒberliegenden Seite womöglich handgreiflich attackiert. Minister der Regierung und wichtige OppositionsfĂŒhrer sitzen auf den vorderen BĂ€nken und werden als VorderbĂ€nkler (Frontbenchers) bezeichnet. Andere Parlamentsmitglieder werden HinterbĂ€nkler (Backbenchers) genannt. Nicht alle Parlamentsabgeordneten finden gleichzeitig im House of Commons Platz: Sitze gibt es nur fĂŒr 427 der 650 Abgeordneten. Abgeordnete, die verspĂ€tet eintreffen, mĂŒssen in der NĂ€he des Eingangs stehen, wenn sie den Debatten zuhören möchten. Sitzungen in der Kammer des Unterhauses finden jeden Tag von Montag bis Donnerstag statt, einige auch an Freitagen. WĂ€hrend Zeiten des nationalen Notstands kann das House of Commons auch an Samstagen zusammentreten.
Das House of Commons tritt seit 1999 manchmal auch in der Westminster Hall zusammen; diese befindet sich ebenfalls im Palace of Westminster. Die Debatten in der Westminster Hall behandeln im Allgemeinen unstrittige oder ĂŒberparteiliche Themen. Debatten, die spĂ€ter zu Abstimmungen fĂŒhren, mĂŒssen weiterhin in der Hauptkammer abgehalten werden. Sitzungen in der Westminster Hall werden jeden Dienstag, Mittwoch und Donnerstag abgehalten. Sie bestehen aus einer Morgensitzung und einer Abendsitzung an jedem dieser Tage.
Zutritt zu den Sitzungen
Sitzungen des House of Commons finden öffentlich statt. Das House of Commons kann jedoch jederzeit durch Abstimmung entscheiden, die Ăffentlichkeit von der Sitzung auszuschlieĂen. Der traditionelle Einwurf eines Abgeordneten, der eine Sitzung unter Ausschluss der Ăffentlichkeit wĂŒnschte, lautete I spy strangers (âich erblicke Fremdeâ). Daran schloss sich dann automatisch eine entsprechende Abstimmung an. Diese Tradition wurde jedoch 1998 abgeschafft, da sie gewöhnlich benutzt wurde, um Debatten zu verzögern und zu unterbrechen. Seitdem mĂŒssen Abgeordnete, die einen Ausschluss der Ăffentlichkeit wĂŒnschen, einen förmlichen Antrag stellen. Ăffentliche Debatten werden ĂŒber Radio und Fernsehen sowie per Livestream im Internet ĂŒbertragen. Daneben werden sie schriftlich mitprotokolliert; das Protokoll nennt sich Hansard. Interessierte BĂŒrger können den Debatten ohne vorherige Anmeldung in der Visitorsâ Gallery (frĂŒher: Strangersâ Gallery) beiwohnen, der Zutritt erfolgt ĂŒber den Besuchereingang am Cromwell Green.
Sitzungen des House of Commons wurden hĂ€ufig von wĂŒtenden Protestierern unterbrochen, die GegenstĂ€nde von der Besuchergalerie oder anderen Galerien in die Kammer warfen. Beispiele fĂŒr solche GegenstĂ€nde sind FlugblĂ€tter, Mist, Mehl sowie ein Kanister mit TrĂ€nengas. Selbst Abgeordnete haben gelegentlich Parlamentssitzungen gestört. So ergriff zum Beispiel im Jahr 1976 der Tory-Abgeordnete Michael Heseltine den Streitkolben und schwang ihn wĂ€hrend einer hitzigen Debatte. Die wohl berĂŒhmteste Störung einer Parlamentsdebatte wurde von König Karl I. verursacht, der im Jahr 1642 mit einer Abteilung Bewaffneter die Kammer betrat, um fĂŒnf Parlamentsabgeordnete der antimonarchischen Fraktion zu verhaften. Diese Aktion wurde als schwerer Bruch des Privilegs des Parlaments angesehen.
Seit 1642 ist es eine streng beachtete Gewohnheit, dass kein Monarch die Unterhauskammer mehr betritt. Aus der Handlung Karls I. erwuchs noch eine andere Tradition: die alljĂ€hrliche Parlamentseröffnung in der Oberhauskammer, in deren Verlauf der Monarch in Gegenwart der Abgeordneten beider Kammern die RegierungserklĂ€rung verliest. Der Gentleman Usher of the Black Rod (ein Oberhausbeamter) ist verantwortlich dafĂŒr, das Unterhaus in die Oberhauskammer einzuberufen. Sobald er erscheint, um seine Einberufung zu ĂŒberbringen, werden die TĂŒren der Unterhauskammer vor ihm regelrecht zugeschlagen. Damit wird das Recht des Unterhauses symbolisiert, ohne Unterbrechung beraten zu dĂŒrfen. Erst nachdem der Gentleman Usher dreimal mit seinem Schwarzen Stab an die TĂŒr gepocht hat, wird ihm Zutritt gewĂ€hrt.
Debatten und Abstimmungen
WĂ€hrend der Debatten dĂŒrfen die Abgeordneten erst das Wort ergreifen, nachdem es ihnen vom Speaker oder dem jeweils vorsitzenden Stellvertreter erteilt wurde. Aus Tradition erteilt der Speaker abwechselnd Mitgliedern der Regierung und der Opposition das Rederecht. Normalerweise werden dem Premierminister, dem OppositionsfĂŒhrer sowie anderen FĂŒhrern beider Lager Vorrang vor anderen Abgeordneten eingerĂ€umt, wenn sich mehrere gleichzeitig zum Sprechen erheben. Bis 1998 wurde allen KronrĂ€ten (Privy Councillors) ein Vorrang eingerĂ€umt; mit der Modernisierung des Verfahrensablaufs 1998 wurde dies geĂ€ndert.
Die RedebeitrĂ€ge richten sich förmlich an den Vorsitzenden, unter Verwendung der Einleitung âMr Speakerâ, âMadam Speakerâ, âMr Deputy Speakerâ oder âMadam Deputy Speakerâ. Nur der jeweils Vorsitzende darf direkt in den Reden angesprochen werden. Auf andere Abgeordnete darf nur in der dritten Person Bezug genommen werden. Traditionellerweise geschieht dies nicht unter Verwendung des Namens des Abgeordneten, sondern durch Nennung seines jeweiligen Wahlkreises, z. B. âDer ehrenwerte Abgeordnete fĂŒr (Wahlkreis)â. Der Unterhaussprecher setzt die Regeln durch; er kann Abgeordnete verwarnen und bestrafen, die von Regeln abweichen. Die Anweisungen des Speakers zu missachten, wird als schwerer VerstoĂ gegen die Hausregeln angesehen. Dies kann zum Sitzungsausschluss des Betreffenden fĂŒhren, siehe Naming. Im Fall einer schwerwiegenden Unordnung kann der Speaker die Parlamentssitzung ohne Abstimmung vertagen.
Die GeschĂ€ftsordnung des House of Commons (Standing Orders of the House of Commons) sieht keine förmlichen zeitlichen Begrenzungen fĂŒr die Debatten vor. Der Speaker kann jedoch einem Abgeordneten, der eine ermĂŒdende Rede mit Wiederholungen hĂ€lt, oder dessen Rede irrelevant ist, das Rederecht entziehen. Die Zeit, die fĂŒr die Debatten ĂŒber bestimmte AntrĂ€ge vorgesehen ist, wird hĂ€ufig durch informelle Absprachen zwischen den Parteien begrenzt. Eine Debatte kann durch die Verabschiedung eines Zeitverteilungsantrags eingeschrĂ€nkt werden. Solche AntrĂ€ge werden auch FallbeilantrĂ€ge genannt (Guillotine Motions). Das Unterhaus kann eine Debatte auch sofort beenden, indem es einen Antrag auf Debattenschluss verabschiedet. Der Unterhaussprecher kann einen solchen Antrag verwerfen, wenn er der Ansicht ist, dass damit gegen Minderheitenrechte (Oppositionsrechte) verstoĂen wird.
Wenn die Debatte zum Ende gelangt, oder wenn ein Debattenschluss beschlossen wurde, wird ĂŒber den zur Debatte stehenden Antrag abgestimmt. Das Unterhaus stimmt zunĂ€chst mĂŒndlich ab (Voice vote): Der Unterhaussprecher verliest den Antrag, und die Abgeordneten antworten entweder zustimmend âAyeâ oder ablehnend âNoâ. Der Vorsitzende verkĂŒndet daraufhin das Ergebnis. Sofern jedoch die EinschĂ€tzung ĂŒber den Ausgang von einem Abgeordneten angezweifelt wird, kommt es zu einer Abstimmung im Hammelsprungverfahren (Division). Der Vorsitzende kann die Anzweifelung jedoch zurĂŒckweisen, wenn er von der Eindeutigkeit des Voice Vote ĂŒberzeugt ist. Sofern ein Hammelsprung durchgefĂŒhrt wird, betreten die Abgeordneten die beiden VorrĂ€ume auf den jeweiligen Seiten der Unterhauskammer. Dort werden ihre Namen von SekretĂ€ren aufgenommen. In jedem Vorraum befinden sich zwei Berichterstatter (Tellers), die ebenfalls Abgeordnete sind. Die Berichterstatter zĂ€hlen die Stimmen der Abgeordneten aus.
Sobald ein Hammelsprung beendet ist, geben die Berichterstatter die Ergebnisse an den Vorsitzenden weiter, der sie dann verkĂŒndet. Bei Stimmengleichstand hat der Vorsitzende selbst die entscheidende Stimme. Die Mindestanzahl des House of Commons fĂŒr ein gĂŒltiges Votum durch Hammelsprung ist 40 Stimmen. Haben weniger als 40 Abgeordnete am Hammelsprung teilgenommen, so ist er ungĂŒltig. Wenn ein Abgeordneter wĂ€hrend eines Hammelsprungs einen Antrag auf Wiederherstellung der Ordnung (Point of Order) stellen wollte, musste er einen bestimmten Hut tragen. Damit sollte angezeigt werden, dass sich sein Antrag nicht auf die laufende Debatte bezog. Auch diese Sitte wurde 1998 eingestellt.
Das Ergebnis der meisten Abstimmungen ist bereits zuvor bekannt, da die politischen Parteien von ihren Abgeordneten Fraktionsdisziplin erwarten und einfordern. In jeder Parlamentsfraktion gibt es bestimmte Abgeordnete, Whips (wörtlich: âEinpeitscherâ), die die Abgeordneten der eigenen Fraktion zu einem gewĂŒnschten Abstimmungsverhalten bewegen sollen. Normalerweise stimmen Abgeordnete nicht entgegen dem Parteiwunsch ab, da sie sich somit den Weg zu höheren politischen Ămtern in ihren Parteien verstellen wĂŒrden. Auch könnten Abweichler dadurch bestraft werden, dass sie bei zukĂŒnftigen Wahlen in ihren Wahlkreisen nicht mehr als offizielle Parteikandidaten aufgestellt werden. In schweren FĂ€llen können sie auch direkt aus ihren Parteien ausgeschlossen werden, was aber sehr selten der Fall ist. AufstĂ€nde von HinterbĂ€nklern, die mit der Linie der ParteifĂŒhrung unzufrieden sind, kommen durchaus nicht selten vor. In einigen FĂ€llen setzen Parteien den Fraktionszwang aus; dann dĂŒrfen ihre Abgeordneten nach eigenem GutdĂŒnken abstimmen. Bei Abstimmungen ĂŒber Gewissensfragen (wie zum Beispiel ĂŒber Abtreibung oder die Todesstrafe) ist dies ĂŒblich.
Beifall und Zwischenrufe sind im House of Commons â anders als in den Parlamenten vieler anderer LĂ€nder â verboten. Es ist daher ĂŒblich, dass die Abgeordneten Reden mit Hear, hear (als Zustimmung), aye (âjaâ) oder no (âneinâ) kommentieren, was wie ein lautes Raunen der Menge erscheint.
AusschĂŒsse
Das Parlament des Vereinigten Königreichs setzt zu verschiedenen Zwecken AusschĂŒsse ein. Ein gebrĂ€uchlicher Zweck ist die ĂberprĂŒfung von Gesetzen. AusschĂŒsse beleuchten die Gesetze im Detail und können auch Ănderungen vornehmen. Gesetze mit groĂer verfassungsrechtlicher Bedeutung sowie wichtige FinanzmaĂnahmen werden gewöhnlich zum Ausschuss des Gesamten Hauses (Committee of the Whole House) gesandt, einem Organ, das, wie der Name suggeriert, alle Abgeordneten des House of Commons umfasst. Statt des Unterhaussprechers sitzt diesem Komitee der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende der Mittel und Wege vor. Dieser Ausschuss tritt in der Kammer des House of Commons zusammen.
Die meisten Gesetze werden von StĂ€ndigen AusschĂŒssen (Standing Committees) bearbeitet, die jeweils aus zwischen 16 und 50 Mitgliedern bestehen. Die Besetzung jedes StĂ€ndigen Ausschusses gibt in etwa die KrĂ€fteverteilung der Parteien im ganzen House of Commons wieder. Obwohl âstĂ€ndigâ auf Dauerhaftigkeit hindeutet, wechselt die Mitgliedschaft in den StĂ€ndigen AusschĂŒssen bestĂ€ndig. Neue Ausschussmitglieder werden jedes Mal neu zugeteilt, wenn der Ausschuss ein Gesetzesvorhaben bearbeitet. Es gibt keine formale Begrenzung der Zahl der StĂ€ndigen AusschĂŒsse. Gewöhnlich gibt es jedoch nicht mehr als zehn gleichzeitig. Sehr selten wird ein Gesetz einem Besonderen StĂ€ndigen Ausschuss vorgelegt. Ein solcher Ausschuss verhĂ€lt sich sehr Ă€hnlich einem gewöhnlichen StĂ€ndigen Ausschuss. ZusĂ€tzlich untersucht er jedoch umfassender die Angelegenheiten, die von einem Gesetz betroffen werden, und fĂŒhrt dazu auch Anhörungen durch.
Das House of Commons verfĂŒgt auch ĂŒber mehrere AufsichtsausschĂŒsse (Departmental Select Committees). Die Mitgliedschaft in diesen Organen spiegelt ebenso wie die in den StĂ€ndigen AusschĂŒssen die FraktionsstĂ€rke im House of Commons wider. Jeder Ausschuss wĂ€hlt seinen eigenen Vorsitzenden. Die vorrangige Funktion der AufsichtsausschĂŒsse besteht darin, die AktivitĂ€ten einer bestimmten Regierungsabteilung zu ĂŒberwachen und zu untersuchen. Um diese Aufgabe zu erfĂŒllen, darf er Anhörungen durchfĂŒhren und Beweise zusammentragen. Auch Gesetze können den AufsichtsausschĂŒssen vorgelegt werden, doch ein solches Vorgehen wird selten gewĂ€hlt.
Ein davon geschiedener Sonderausschuss ist der des Unterhausausschusses (Domestic Committee). Der Unterhausausschuss beaufsichtigt die Verwaltung des Unterhauses und die Dienste, die den Abgeordneten zuteilwerden. Andere AusschĂŒsse des House of Commons sind Gemeinsame AusschĂŒsse (Joint Committees), in denen auch Mitglieder des Oberhauses sitzen, sowie der Ausschuss fĂŒr Standards und Privilegien (Committee on Standards and Privileges), der sich mit Fragen der parlamentarischen Vorrechte beschĂ€ftigt sowie tagt, wenn es um das Verhalten einzelner Abgeordneter geht. Daneben gibt es den Auswahlausschuss (Committee of Selection), der ĂŒber die Mitgliedschaft in den anderen AusschĂŒssen bestimmt.
Geschichte
Entstehung und Entwicklung bis ins frĂŒhe 19. Jahrhundert
Das Parlament entwickelte sich aus dem königlichen Rat, der den König wĂ€hrend des Mittelalters beriet. Dieser Rat, der immer fĂŒr kurze Zeit zusammentrat, bestand aus Klerikern, Hochadligen (Peers) und niederadligen Vertretern der Grafschaften (counties), die als âRitter der Grafschaftâ (Knight of the Shire) bezeichnet wurden. Die wichtigste Aufgabe des Rates war es, den durch die Krone vorgeschlagenen Steuern zuzustimmen. Oftmals verlangte der Rat jedoch, Beschwerden aus dem Volk abzuhelfen, bevor es zur Abstimmung ĂŒber die Besteuerung ging. Daraus entwickelten sich die gesetzgeberischen Befugnisse.
Im Modellparlament von 1295 waren auch Vertreter der Boroughs, also der LandstĂ€dte und StĂ€dte, zugelassen. Damit wurde es Brauch, dass jede Grafschaft zwei Ritter (Knights of the Shire) entsandte und jede Stadt zwei BĂŒrger (Burgesses). ZunĂ€chst waren die Vertreter der StĂ€dte fast vollkommen machtlos. WĂ€hrend die Vertretung der Grafschaften fest geregelt war, konnte der Monarch nach seinem Wohlgefallen den StĂ€dten das Wahlrecht verleihen oder wieder entziehen. Jedes sichtbare Bestreben nach UnabhĂ€ngigkeit durch die BĂŒrger hĂ€tte zum Ausschluss ihrer Stadt aus dem Parlament gefĂŒhrt. Die Ritter der Grafschaft waren in einer besseren Position, doch auch sie waren weniger mĂ€chtig als ihre hochadligen Mitabgeordneten im noch aus einer Kammer bestehenden Parlament. Die Aufteilung des Parlaments auf zwei HĂ€user geschah 1341 wĂ€hrend der Herrschaft von Eduard III. Die Ritter und die BĂŒrger bildeten das Unterhaus, wĂ€hrend die Kleriker und die Hochadligen das Oberhaus (House of Lords) bildeten.
Obwohl es sowohl der Krone als auch den Lords untergeordnet blieb, handelte das Unterhaus mit zunehmender KĂŒhnheit. WĂ€hrend des Guten Parlaments (1376) beklagte sich der Sprecher des Unterhauses, Sir Peter de la Mare ĂŒber die drĂŒckende Steuerlast, verlangte eine Auflistung der königlichen Ausgaben und kritisierte den König fĂŒr dessen FĂŒhrung des MilitĂ€rs. Das Unterhaus machte sich sogar daran, einige der königlichen Minister abzusetzen. Der tapfere Sprecher wurde inhaftiert, doch schon bald nach dem Tod König Eduards III. freigelassen. WĂ€hrend der Herrschaft des nĂ€chsten Monarchen, Richards II., begann das Unterhaus erneut, fehlgeleitete Minister der Krone abzusetzen. Es bestand darauf, nicht nur die Besteuerung, sondern auch die öffentlichen Ausgaben kontrollieren zu dĂŒrfen. Trotz dieser Zugewinne an AutoritĂ€t blieb das Unterhaus dennoch weniger mĂ€chtig als das Oberhaus und die Krone.
Der Einfluss der Krone stieg durch die BĂŒrgerkriege des spĂ€ten 15. Jahrhunderts noch weiter an, wĂ€hrend die Bedeutung des Hochadels zurĂŒckging. In den Folgejahren konnten die beiden Kammern des Parlaments nur geringe Befugnisse bewahren, und die absolute Vorherrschaft des Monarchen wurde erneuert. Im 16. Jahrhundert, unter der Tudor-Dynastie, nahm die Macht der Krone sogar noch zu. Andererseits gestand König Heinrich VIII. auf Betreiben seines leitenden Ministers Thomas Cromwell dem Parlament erstmals Mitspracherechte in Kirchen- und Verfassungsfragen zu, um die Trennung der englischen Kirche von Rom zu erreichen. Ab 1603, nach dem Herrschaftsantritt des Hauses Stuart, nahmen sowohl die absolutistischen Bestrebungen der Krone als auch das Selbstbewusstsein des Parlaments weiter zu. Unter den ersten beiden Stuart-Monarchen, Jakob I. und Karl I. geriet die Krone mit dem Unterhaus ĂŒber Besteuerung, Religion und königliche Befugnisse zunehmend in Konflikt.
Unter Karl I. nahmen diese Auseinandersetzungen so grundsĂ€tzliche Formen an, dass sie erst durch den Englischen BĂŒrgerkrieg entschieden werden konnten. Nach dem Sieg der Parlamentsarmee unter Oliver Cromwell wurde der König 1649 als VerrĂ€ter verurteilt und enthauptet. Das Unterhaus schaffte Krone und Oberhaus ab und begrĂŒndete fĂŒr 11 Jahre die Englische Republik. Obwohl es in der Theorie oberstes Staatsorgan war, regierte Cromwell als Lordprotektor quasi diktatorisch. Daher kam es 1660, zwei Jahre nach seinem Tod, zur Restauration der Monarchie und des Oberhauses. König Karl II. musste dafĂŒr ZugestĂ€ndnisse an das Unterhaus machen, denen sich sein Vater noch strikt verweigert hatte. Sein Bruder und Nachfolger Jakob II. wurde 1688 im Verlauf der Glorreichen Revolution fĂŒr abgesetzt erklĂ€rt. Trotz weiterhin starker Machtbefugnisse mussten die nachfolgenden Könige darauf achten, Politik in Ăbereinstimmung mit der Parlamentsmehrheit des Unterhauses zu treiben.
Im 18. Jahrhundert bildete sich das Amt des Premierministers heraus. Bald setzte sich die moderne Auffassung durch, dass die Regierung nur so lange an der Macht verblieb, wie sie ĂŒber die UnterstĂŒtzung des Parlaments verfĂŒgte. Allerdings wurde die UnterstĂŒtzung des Unterhauses fĂŒr die Regierung erst spĂ€ter entscheidend. Auch der Brauch, dass der Premierminister aus dem Unterhaus kam, entwickelte sich erst spĂ€ter.
Das Unterhaus durchlief im 19. Jahrhundert eine wichtige Reformperiode. Die Krone hatte von ihrem Vorrecht, den StĂ€dten das Wahlrecht zu verleihen und zu entziehen, nur sehr unregelmĂ€Ăig Gebrauch gemacht. Weiter hatten sich bei den Stadtvertretungen einige Anomalien entwickelt. So waren einige einst bedeutsame StĂ€dte in die Bedeutungslosigkeit abgeglitten, sogenannte rotten boroughs. Dennoch hatten sie ihr Recht bewahrt, zwei Vertreter ins Unterhaus zu entsenden. Das berĂŒchtigtste Beispiel war Old Sarum, das nur ĂŒber 11 Wahlberechtigte verfĂŒgte. Insgesamt gab es 46 Wahlkreise mit weniger als 50 WĂ€hlern, 19 weitere mit weniger als 100 WĂ€hlern und noch einmal 46 mit weniger als 200 WĂ€hlern.cite-ref-flathe-12-0[12] Zur gleichen Zeit verfĂŒgten groĂe StĂ€dte wie Manchester ĂŒber keine eigenen Vertreter, doch konnten ihre wahlberechtigten Einwohner in der entsprechenden Grafschaft abstimmen, in diesem Fall in Lancashire. AuĂerdem gab es sogenannte âWestentaschen-Boroughsâ (pocket boroughs) â kleine Wahlbezirke, die von einigen wohlhabenden Landbesitzern und Adligen kontrolliert wurden, deren Kandidaten ausnahmslos gewĂ€hlt wurden. Auf diese Weise verfĂŒgten z. B. der jeweilige Duke of Norfolk ĂŒber elf, der Earl of Lonsdale ĂŒber neun Parlamentsmandate. Diese Mandate wurden an jĂŒngere Söhne vergeben, konnten aber auch verkauft oder vermietet werden, z. B. fĂŒr 1.000 ÂŁ pro Jahr.cite-ref-flathe-12-1[12]
Reform Act von 1832
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Reform Act von 1832
Das Unterhaus versuchte, diesen Anomalien im Jahr 1831 durch ein Reformgesetz abzuhelfen. ZunĂ€chst zeigte sich das Oberhaus nicht willens, das Gesetz zu verabschieden. Es wurde jedoch gezwungen nachzugeben, als Premierminister Charles Grey, 2. Earl Grey dem König Wilhelm IV. riet, eine Vielzahl von neuen Mitgliedern in das Oberhaus zu berufen, die dem Gesetz positiv gegenĂŒberstanden. Bevor der König jedoch zur Tat schreiten konnte, verabschiedeten die Lords das Gesetz 1832. Das Reformgesetz von 1832 entzog den in Bedeutungslosigkeit verfallenen StĂ€dten das Wahlrecht, schuf gleichartige Wahlbedingungen in allen StĂ€dten und verlieh StĂ€dten mit vielen Einwohnern eine angemessene Vertretung. Es bewahrte jedoch viele der Westentaschen-Boroughs. In den folgenden Jahren beanspruchte das Unterhaus zunehmend Entscheidungsbefugnisse, wĂ€hrend der Einfluss des Oberhauses durch die Krise im Zuge des Reformgesetzes gelitten hatte. Auch hatte die Macht der Patrone in den Westentaschen-Boroughs abgenommen. Die Lords zögerten nun immer hĂ€ufiger, Gesetze zu verwerfen, die im Unterhaus mit groĂen Mehrheiten verabschiedet worden waren. Auch wurde es zu einer allgemein akzeptierten politischen Praxis, dass allein die UnterstĂŒtzung des Unterhauses fĂŒr ein Verbleiben des Premierministers im Amt genĂŒgte.
Viele weitere Reformen wurden wĂ€hrend der zweiten HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts eingefĂŒhrt. Die Reformakte von 1867 senkte die Eigentumsschwelle, ab der jemand in den StĂ€dten wahlberechtigt war, reduzierte die Zahl der Vertreter aus den weniger bevölkerten StĂ€dten und gewĂ€hrte mehreren aufstrebenden IndustriestĂ€dten neue Parlamentssitze. Die WĂ€hlerschaft wurde durch das Volksvertretungsgesetz von 1884 ausgeweitet, wodurch die erforderliche Eigentumsschwelle fĂŒr das Wahlrecht in den Grafschaften gesenkt wurde. Das Sitzneuverteilungsgesetz des Folgejahres ersetzte beinahe alle Wahlkreise mit mehreren Vertretern durch Wahlkreise mit nur noch einem Vertreter.
Parliament Act von 1911
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Parliament Act
Die nĂ€chste wichtige Phase in der Geschichte des Unterhauses kam im frĂŒhen 20. Jahrhundert. Die liberale Regierung unter der FĂŒhrung von Herbert Henry Asquith fĂŒhrte 1908 eine Reihe von Programmen zur sozialen Wohlfahrt ein. Zusammen mit dem kostspieligen WettrĂŒsten mit Deutschland war die Regierung deshalb gezwungen, ĂŒber Steuererhöhungen ihre Einnahmen zu erhöhen. Deshalb legte der Finanzminister David Lloyd George 1909 ein sogenanntes âVolksbudgetâ vor, das höhere Steuern fĂŒr vermögende Landbesitzer vorsah. Diese unpopulĂ€re MaĂnahme wurde jedoch im vorwiegend konservativen Oberhaus abgelehnt.
Im Wahlkampf fĂŒr die Wahl vom 15. Januar / 10. Februar 1910 machten die Liberalen die Befugnisse des Oberhauses zu ihrem wichtigsten Wahlkampfthema und erreichten damit ihre Wiederwahl. Asquith schlug daraufhin vor, die Befugnisse des Oberhauses sehr einzuschrĂ€nken. Das Gesetzgebungsverfahren wurde kurzzeitig durch den Tod von König Eduard VII. im Mai 1910 unterbrochen; es wurde bald darauf unter Georg V. fortgesetzt. Nach der Unterhauswahl im Dezember 1910 konnte die Regierung Asquith das Gesetz durchbringen, das die Befugnisse des Oberhauses beschnitt. Der Premierminister schlug mit Zustimmung des Monarchen vor, dass das Oberhaus mit der Schaffung von 500 liberalen Peers ĂŒberflutet werden könnte, sofern es die Verabschiedung des Gesetzes verweigerte. Die gleiche MaĂnahme hatte bereits die Verabschiedung der Reformakte von 1832 ermöglicht. Das Parlamentsgesetz von 1911 trat bald darauf in Kraft und beseitigte die legislative Gleichrangigkeit der zwei Kammern des Parlaments. Neu traten vom Unterhaus innerhalb von zwei Jahren in drei aufeinander folgenden Sitzungsperioden verabschiedete Gesetzesvorlagen auch dann in Kraft, wenn sie vom Oberhaus in drei Sitzungen abgelehnt worden waren. Mit dem Parlamentsgesetz von 1949 wurden diese Vorgaben auf ein Jahr beziehungsweise zwei Parlamentssitzungen weiter eingeschrĂ€nkt. Mit der Verabschiedung dieser Gesetze ist das Unterhaus die mĂ€chtigere Kammer des Parlaments geworden.
UrsprĂŒnglich erhielten die Abgeordneten fĂŒr ihr Amt kein Einkommen. Die meisten, die ins Unterhaus gewĂ€hlt wurden, verfĂŒgten ĂŒber private EinkĂŒnfte, wĂ€hrend einige wenige von der finanziellen UnterstĂŒtzung wohlhabender Patrone abhingen. Die frĂŒhen Abgeordneten der Labour Party bezogen oftmals EinkĂŒnfte aus einer Gewerkschaft, doch dies wurde durch eine Entscheidung des Oberhauses von 1910 verboten. Als Konsequenz wurde eine Klausel in die Parlamentsakte von 1911 eingefĂŒgt, die DiĂ€ten fĂŒr die Abgeordneten einfĂŒhrte. Minister der Regierung waren bereits zuvor bezahlt worden.
Wortherkunft
Das vom anglonormannischen commune abstammende mittelenglische Wort common oder commune bedeutete als Adjektiv âgemeinschaftlich, gemeinsam, gemeinâ, als Substantiv âGemeinschaft, Gemeinwesenâ sowie (direkt vom Adjektiv ausgehend) âgemeines Volk, unterschieden von den Personen von Rang oder WĂŒrdeâ beziehungsweise in der Mehrzahl âgemeine [nichtadelige, nichtgeistliche] Leute; Gesamtheit der BĂŒrger einer Stadt; Gemeinschaft der freien BĂŒrger, die gemeinsame Lasten tragen und gemeinsame Rechte ausĂŒben; (daher) die Vertreter des dritten Standes im Parlament, das Unterhausâ.cite-ref-13[13] In originalem Anglonormannisch hat sich das Wort bis heute in der Floskel Soit baillĂ© aux communes (âsoll an die Commons weitergeleitet werdenâ) erhalten, mit der eine Gesetzesvorlage versehen wird, die vom Oberhaus an das Unterhaus ĂŒbermittelt werden soll.cite-ref-14[14]
Eine etwas andere Herleitung vertrat 1920 der Historiker Albert Pollard. Laut ihm soll commons zwar ebenfalls auf anglonormannisch communes zurĂŒckgehen, doch damit seien bĂŒrgerliche Vereinigungen oder aber die Grafschaften gemeint.cite-ref-15[15] Der Oxford English Dictionary, das historische Wörterbuch der englischen Sprache, kann die von Pollard verfochtene Wortbedeutung allerdings erst aus dem 19. und 20. Jahrhundert bezeugen, wogegen es die im vorangehenden Abschnitt angefĂŒhrten Bedeutungen schon aus dem SpĂ€tmittelalter, mithin der Zeit der Konstituierung des House of Commons, nachweisen kann.cite-ref-16[16]
Literatur
âą Kenneth Mackenzie: The English Parliament. Pelican Books, 1950.
âą T. E. May, 1st Baron Farnborough: Constitutional History of England since the Accession of George the Third. 11. Auflage. Longmans, Green and Co., London 1896.
âą Parliament. In: EncyclopĂŠdia Britannica. 11. Auflage. Cambridge University Press, London 1911.
âą Albert F. Pollard: The Evolution of Parliament. 2. Auflage. Longmans, Green and Co., London 1926.
âą Edward Porritt, Annie G. Porritt: The Unreformed House of Commons: Parliamentary Representation before 1832. Cambridge University Press, Cambridge 1903.
âą D. D. Raphael, Donald Limon, W. R. McKay: Erskine May: Parliamentary Practice. 23. Auflage. Butterworths Tolley, London 2004.
Siehe auch
âą Wahlergebnisse seit 1918 (die Liste zeigt auch, welche der Unterhauswahlen vorgezogene Wahlen waren. Die Legislaturperiode betrĂ€gt fĂŒnf Jahre)
Weblinks
Commons
: British House of Commons
â Album mit Bildern, Videos und Audiodateien
âą House of Commons â offizielle Website
âą Literatur von und ĂŒber House of Commons im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
âą Wahlrecht.de â Unterhauswahlsystem
âą The British Broadcasting Corporation. (2005). AâZ of Parliament.
âą The Guardian (2005). âSpecial Report: House of Commons.â (Memento vom 15. Februar 2006 im Internet Archive)
âą The Parliament of the United Kingdom. Parliament Live TV.
âą Legislation.gov.uk, Gesetzgebung 1267âheute
Einzelnachweise
cite-note-name-current-11. Current State of the Parties. UK Parliament, abgerufen am 17. Januar 2026 (englisch).
cite-note-22. â Parliamentlive.tv. Abgerufen am 10. August 2019.
cite-note-33. â Boundary Commission for England: Boundary Commission for England announces review of constituencies, Pressemitteilung vom 24. Februar 2016.
cite-note-44. â Welsh Government, Statistics & Research: Electoral roll (Memento des Originals vom 10. Oktober 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/statswales.gov.wales, abgerufen am 10. Oktober 2016.
cite-note-55. â Boundary Commission for England: 2018 Boundary Review initial proposals launched, Pressemitteilung vom 12. September 2016
cite-note-66. â https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/11/contents/enacted
cite-note-77. â Section 4 des Dissolution and Calling of Parliament Act 2022, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/2022/11/contents/enacted
cite-note-88. â Bezahlung und Pensionen von Abgeordneten im Unterhaus([1])
cite-note-99. â Section 3 des House of Lords Act 1999, https://www.legislation.gov.uk/ukpga/1999/34
cite-note-1010. â Office and Role of Speaker. www.parliament.uk, abgerufen am 12. MĂ€rz 2019 (englisch).
cite-note-1111. â Rules and traditions of Parliament, abgerufen am 22. September 2019.
cite-note-flathe-1212. â Heinrich Theodor Flathe: Das Zeitalter der Restauration und Revolution. In: Wilhelm Oncken (Hrsg.): Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen. Vierte Hauptabteilung, zweiter Teil. Grote, Berlin 1883, S. 175.
cite-note-1313. â Oxford English Dictionary. 2. Auflage, 3. Band: Cham â Creeky. Clarendon, Oxford 1989, S. 564â567 (Artikel common, a.), 567 (Artikel common, sb.) und 572 f. (Artikel commons, sb. pl.).
cite-note-1414. â Companion to Standing Orders.
cite-note-1515. â A. F. Pollard: The Evolution of Parliament. Longmans, London 1920, S. 107â08 (S. 107: Not that the house of commons was ever that house of the common people which it is sometimes supposed to have been. For âcommonsâ means âcommunesâ; and while âcommunesâ have commonly been popular organizations, the term might in the thirteenth and fourteenth centuries be applied to any association or confederacy. S. 108: The âcommunesâ or âcommunitatesâ [âŠ] were simply the shires or counties of England.)
cite-note-1616. â Oxford English Dictionary. 2. Auflage, 3. Band: Cham â Creeky. Clarendon, Oxford 1989, S. 576 (Artikel commune, sb.).